Vielsurfer ausgebremst: Telekom führt Volumengrenze für DSL-Flatrates ein

| 22. April 2013

Bonn. Die deutsche Telekom meldet heute in einer Pressemitteilung, was bereits Ende März 2013 als Gerücht durch die Medien (DieErklärung berichtete) kursierte:

Deutsche TelekomBild von Tbachner (Eigenes Werk) [CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

Deutsche Telekom
Bild von Tbachner (Eigenes Werk) [CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

DSL-Flatrates bald gedrosselt

Wie im Mobilfunk wird die Deutsche Telekom  im Bereich DSL nun auch ein bestimmtes Daten-Kontingent schnell übertragen. Ist diese Datenmenge „aufgebraucht“, geht es sehr viel langsamer weiter:  Nach Erreichen der HighSpeed-Menge wird der Anschluss für den Rest des Monats auf 384 kBit pro Sekunde reduziert. Alternativ kann der Kunde weiteres High-Speed-Volumen kostenpflichtig dazu buchen.

Ab dem 2. Mai 2013 wird die DTAG folgende HighSpeed-Volumina in den Festnetztarifen integrieren:

  • Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 16 Mbit/s: 75 GB
  • Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 50 Mbit/s: 200 GB
  • Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 100 Mbit/s: 300 GB
  • Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 200 Mbit/s: 400 GB

Zunächst – so die Pressemitteilung – wird dieses Vorgehen nur in den Neuverträgen integriert werden. Die technische Realisierung dieses Vorgehens wird nicht sofort umgesetzt. Zum genauen Zeitpunkt dieses Umsetzens oder ob dieses nur bei den seit Jahren „berühmt-berüchtigten Extrem-Viel-Nutzern“ geschieht, bleibt offen. Laut Erklärung soll dieses in Abhängigkeit mit der Verkehrsentwicklung im Internet geschehen.

Betroffene Telekom-Kunden können in Zukunft im Online-Kundencenter den aktuellen Verbrauch ihres Anschlusses einsehen.  Angeblich „verbrauchen“ die DSL-Nutzer im Schnitt nur 15-20 Gigabyte im Monat.

Entertain und Telekom-VOIP ausgeschlossen

Das Telekom-eigene IPTV-Angebot „Entertain“ wird nicht auf das Übertragungsvolumen angerechnet.

„Mit Entertain buchen die Kunden Fernsehen, deshalb werden wir sicherstellen, dass sie nicht plötzlich vor einem schwarzen Bildschirm sitzen“, Michael Hagspihl, Geschäftsführer Marketing der Telekom Deutschland

Desgleichen gilt für Sprachtelefonie (VoIP) über den Telekom-Anschluss. Zwischen den Zeilen ergibt sich, dass damit aber nicht beliebiges Voice-over-IP (VoIP) gemeint ist, sondern die Telefonie-Leistung der Telekom.

Netzneutralität

Im Nebensatz findet sich das folgende Zitat,

„… Beide Dienste sind im Gegensatz zu Internetdiensten Managed Services, die in einer höheren und gesicherten Qualität produziert und vom Kunden gesondert bezahlt werden. Reguläre Internetdienste werden diskriminierungsfrei nach dem „Best-Effort“-Prinzip behandelt, das bedeutet: so gut es die zur Verfügung stehenden Ressourcen ermöglichen. …“

Es wird klar, dass Angebote wie Entertain oder Telekom-VoIP bevorzugt werden, da Kunden dafür gesondert zahlen. Das Blog Netzpolitik.org spricht von einer Verletzung der Netzneutralität. Deutlich macht das Blog dies am Beispiel, dass zwar Entertain-Filme nicht mitzählen, aber sehr wohl Videos von Youtube oder auch Filme aus den Mediatheken der Fernsehsender und Video-on-Demand-Dienstleister.

Immerhin, die GEZ berechnet auch für PC-Systeme als „neuartiges Rundfunkgerät“ Gebühren. Nach dem Telekom-Tarif müsste man dann aber nicht nur die GEZ bezahlen, sondern auch nochmal eine Zusatzgebühr, wenn man mehr als drei HD-Filme dann auch aus den GEZ-finanzierten Mediatheken abruft.

Die Digitale Gesellschaft e.V. spricht von einem Frontalangriff auf die Netzneutralität. Mehr Informationen zum Thema Netzneutralität findet sich auf echtesnetz.de. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit, ob und wie weit die Netzneutralität eingeschränkt wird.

Vodafone wurde, so das Nachrichtenmagazin Golem.de, bereits wegen der Diskiminierung von Peer-to-Peer-Nutzern durch eine Verbraucherzentrale abgemahnt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert sogar eine gesetzliche Regelung zur Netzneutralität.

Preise noch nicht genannt

Die Preise für zubuchbare, weitere High-Speed-Volumen nennt die Telekom noch nicht. Allerdings findet sich in diesem Absatz der Erklärung der Hinweis, dass bereits bestehende VDSL- und Glasfaser-Verträge ebenfalls eine Limitierungsklausel beinhalten und nun auch ADSL/ADSL2-Verträge entsprechend angepasst werden.

Dammbruch?

Der Schritt der Telekom könnte eine Signalwirkung für andere Anbieter haben. Folgen die Anbieter dem Telekom-Beispiel, könnte dies zu einer erheblichen Kostensteigerung für die Verbraucher führen. Auch Geschäftsmodelle wie Home-Office und eine Ich-AG, die auf moderner Heimarbeit basieren, könnten damit ins Wanken geraten.

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Kategorie: Deutschland, Internet, Nachrichten

pdreuw

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Peter Dreuw schreibt gern über technische und naturwissenschaftliche Themen aus dem Tagesgeschehen. Dazu kommt ein großes Interesse an aktuellen Gadgets, vorzugsweise mit einem angebissenen Apfel.

Kommentare (1)

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  1. Tom sagt:

    Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass über kurz oder lang auch andere Anbieter diese Maßnahmen durchführen. Da wird sich sicherlich noch einiges in der nächsten Zeit tun.