Verwaltungsverfahren gegen Facebooks Gesichtserkennung eingestellt

| 7. Februar 2013

Wie in einer Presseerklärung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, von heute zu entnehmen ist, wurde das anhängige Verwaltungsverfahren gegen Facebook eingestellt. Das  Verfahren richtete sich gegen die Ausgestaltung der Gesichtserkennung bei Facebook, die so datenschutzrechtlich nicht zulässig sein soll bzw. war.

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Biometrische Gesichtserkennung
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Laut Datenschutz-Beauftragtem ist diese Funktion inzwischen von Facebook europaweit abgeschaltet worden. Auch die angekündigte Löschung der bisher erfassten biometrischen Daten wurde durch die Hamburger Behörde kontrolliert. Eine Gegenkontrolle durch den irischen Datenschutz-Beauftragten fand statt.

In der Presseerklärung liest man:

„Facebook hat auf unseren Druck reagiert und die rechtswidrige Erhebung personenbezogener Daten eingestellt sowie die zur Dokumentation erforderlichen Auskünfte erteilt.  Außerdem wurde zugesagt, dass Facebook zukünftig die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen wird.  Das Unternehmen weiß, welche unserer Forderungen nicht diskutierbar sind. Hierzu gehört insbesondere eine bewusste und informierte Einwilligung des Nutzers vor jeder biometrischen Erfassung“, so Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. [Quelle]

Ähnlich lautende Berichterstattung findet man auch auf den Seiten von PC Games, Lübecker Nachrichten Online und bei Spiegel Online.

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Kategorie: Internet, Nachrichten

pdreuw

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Peter Dreuw schreibt gern über technische und naturwissenschaftliche Themen aus dem Tagesgeschehen. Dazu kommt ein großes Interesse an aktuellen Gadgets, vorzugsweise mit einem angebissenen Apfel.

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