Verbraucherschutz: Rückgaberecht von Apps realitätsfern?

| 5. Juni 2013
Online-RechtBildquelle: Pixabay / Geralt

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Der Branchenverband Bitkom bezeichnete jüngst das von der Verbraucherschutzministerkonferenz angedachte Rückgaberecht für digitale Güter, etwa Apps als realitätsfern und überreguliert.

App-Markt sei nutzerfreundlich

Laut Bitkom gäbe es keinen Bedarf für ein solches Rückgaberecht. Der App-Markt sei nutzerfreundlich. Ein solches Recht würde vor allem StartUps und Einzelkämpfer unter den Anbietern behindern. Der Nutzer könne in den AppStores bereits ScreenShots einsehen und sich auf eine breite Basis an Nutzerbewertungen stützen, bevor er eine App kauft.

Außerdem gäbe es von vielen Apps auch heute schon in den AppStores kostenlos beziehbare Testversionen bzw. werbefinanzierte Ausgaben, die der Nutzer ohne Zahlung installieren könne.

Nutzerfreundlichkeit schamlos ausgenutzt

Passend zum Thema berichtet Stern.de heute von einer neuen Abzocke mit Apps in genau diesem so nutzerfreundlichen AppStore.

Das Magazin berichtet von der App „TV Deutschland“, die den Usern verspricht, per iPhone oder iPad über 50 TV-Kanäle ansehen zu können. Derzeit liegt eben diese App auf Platz zwei der Top-Charts in Apples AppStore. Für 0,89€ („nur für kurze Zeit statt 2,99€“) kann man die App erwerben. Die App bringt über 7.000 Bewertungen mit, bei denen auffällt, dass es bis auf einen kleinen Bodensatz praktisch nur Bewertungen mit 5 Sternen oder einem Stern gibt.

Laut Stern und einem Bericht von N-Joy wird dem Benutzer in der App nur eine geringe Auswahl an TV-Sendern zugestanden. Erst wenn der User eine Fünf-Sterne-Bewertung abgibt, soll er freigeschaltet für weitere Kanäle werden.

Diese Methode konnten wir heute nicht nachvollziehen – allerdings bietet die App zwar einen Stapel TV-Sender, aber keine 50 deutschen bzw. deutschsprachigen Sender. Ein Teil der ARD- und ZDF-Kanäle sind verfügbar, dazu aus den dritten Programmen der WDR und NDR, VOX und 3-Sat, Arte, Kika und EuroNews. Auch der TV-Guide ist billig gestrickt: Es öffnet sich ein Browser mit der TV-Movie-Seite. Ebenso bringt die Suchfunktion nur die Google-Startseite.

Wie kann eine solche App auf Platz zwei der Verkaufscharts kommen? Platz Zwei in den Verkaufscharts verspricht mehrere Tausend Verkäufe pro Tag – ein gutes Geschäft auch bei einem Preis von 0,89€.

Die Crux mit dem „Billig“

Bei einem Kaufpreis von 89 Cent wird kaum jemand auf Erfüllung klagen – auch wenn die 50 TV-Sender für Deutschland nicht wirklich erreicht werden. Auch wenn wir die Methode mit der Bewertungserschwindelei nicht nachvollziehen können, liegt ein solcher Ansatz zumindest auf der Hand und dürfte wesentlich zur Verbreitung der App beigetragen haben.

Genau auf diese Art wird aber die Argumentation der Bitkom unterlaufen. Gäbe es ein Rückgaberecht, wäre diese App vermutlich nicht soweit gekommen – die meisten anderen der preiswerten TV-Apps vermutlich auch nicht.

Apple als Markt-Aufseher?

Zuletzt bliebe noch Apple als Aufseher über die Apps – laut N-Joy gab es bislang noch keine Reaktion des Konzerns. Als problematisch angesehen wird dabei, dass Apple ja an den App-Verkufen mit etwa 30% am Umsatz mitverdient. Allerdings dürfte dies nicht so heiß sein, wie es klingt. Aus Apples Sicht der Dinge wird der Konzern immer Geld mit dem AppStore verdienen – egal ob die App „TV xyz“ heißt, oder eben anders. Apple sollte daran gelegen sein, die Käufer glücklich zu machen.

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Kategorie: Internet, Nachrichten, Smartphones, Tablet-PC-Systeme

pdreuw

Über den Autor ()

Peter Dreuw schreibt gern über technische und naturwissenschaftliche Themen aus dem Tagesgeschehen. Dazu kommt ein großes Interesse an aktuellen Gadgets, vorzugsweise mit einem angebissenen Apfel.

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