Klarnamen-Streit: Facebook siegt gegen Datenschützer in zweiter Instanz
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat gestern, am 22. April 2013, die Beschwerden des „Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD)“ aus dem Bundesland Schleswig-Holstein zurückgewiesen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichtes von heute hervor.
Scheitern in zweiter Instanz
Das ULD hatte bereits vor dem Verwaltungsgericht Schleswig im Februar 2013 eine Schlappe einstecken müssen. Im Februar urteilte das Verwaltungsgericht bereits, dass Facebook Benutzerkonten, die nicht mit Klarnamen tragen, auch weiterhin sperren durfte. Das ULD sah darin einen Verstoß gegen deutsches Recht auf Anonymität. das VG Schleswig begründete diese Entscheidung damit, dass nicht Facebook Deutschland, sondern Facebook Irland zuständig sei und somit irisches Recht gelte, was diese Entscheidung ermöglichte. Laut Sicht des Verwaltungsgerichtes werden die Daten europäischer Benutzer in Irland verarbeitet.
Facebook Deutschland außen vor
Das Oberverwaltungsgericht schloss sich der Sicht des Verwaltungsgerichtes an und sah die Hamburger Facebook Germany GmbH für nicht zuständig an. Diese – so die Pressemitteilung – wäre „ausschließlich im Bereich Anzeigenakquise und Marketing“ tätig.
Ob das irische Datenschutzrecht die Möglichkeit pseudonymer Nutzung ebenfalls erzwinge, hatte das ULD laut Gericht nicht dargelegt.
Vom ULD lag zur Zeit noch keine Presseerklärung zu dem Vorgang vor. Mit dem Beschluss des OVG ist das Eilverfahren unanfechtbar beendet. Dem ULD steht es aber frei, in einem Hauptverfahren neu zu argumentieren. Laut einem Bericht des Spiegel wolle das ULD aber zunächst die Beschlussbegründung kritisch analysieren.
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