#drosselkom: Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab
Düsseldorf: Laut einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW hat diese die Deutsche Telekom AG jetzt per Abmahnung aufgefordert, die umstrittenen Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flatrate-Verträge zu streichen.
Verbraucherzentrale: Unangemessene Benachteiligung
Die Verbraucherzentrale NRW spricht von einer unangemessenen Benachteiligung der Verbraucher, weil die Anschlüsse auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 Kilobit pro Sekunde gedrosselt werden sollen, sobald ein bestimmtes Übertragungsvolumen erreicht wird.
Insbesondere moniert die VZ-NRW, dass beispielsweise bei einem VDSL-Anschluss mit 50 Megabit pro Sekunde versprochener Grundgeschwindigkeit die zur Verfügung stehende Geschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent gekappt werden würde, obwohl der Tarif „Flatrate“ heißt.
Keine zeitgemäße Nutzung möglich
Laut Verbraucherzentrale wäre bei dieser Geschwindigkeit keine zeitgemäße Nutzung des Internets mehr möglich.
„Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen“, kritisiert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller
Kurzfristige Entscheidung?
Die Telekom hat nun bis zum 16. Mai 2013 Zeit, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder das Thema gerichtlich klären zu lassen.
Vermutlich wird es auf Letzteres hinauslaufen: Niek Jan van Damme, Deutschland-Chef der Telekom wird zu dem Thema von Golem.de zitiert: „Für uns ist das Thema zu wichtig, als dass wir zurückrudern könnten.“
Heftiger Gegenwind
Neben der Verbraucherzentrale und der Bundesnetzagentur weht der Telekom deutlich auch politischer Wind ins Gesicht. Neben Kritik aus der Politik und aus Brüssel, wurde jetzt auch das Ergebnis der Online-Petition auf Change.org der Telekom zugestellt, wie Malte Götz berichtet.
Hilfreiche Links
Kategorie: Internet, Nachrichten, Technik
Wichtiger Schritt!
Da muss man was machen!
http://www.telenerds.de/2013/04/23/machte-des-bosen-die-datendrosselung-der-telekom/