30 Jahre nach dem „Challenger“-Unglück

Explosion der Raumfähre Challenger 73 Sekunden nach dem Start der Mission STS-51-L am 28. Januar 1986
Wer am 28. Januar 1986 live vor dem Fernseher gesessen hat, wird sich an diese Bilder noch erinnern: Der Countdown läuft nach unten, die Haupttriebwerke des Shuttles und die seitlich angebrachten Feststoffbooster zünden. Sofort darauf hebt sich das Raumschiff langsam, aber immer schneller werdend in die Höhe. Alles sieht gut aus aber plötzlich, nach 73 Sekunden, eine Explosion am Himmel. Trümmer regnen zu Boden.
Damit wurde die 21. Space Shuttle Mission zur bis dahin größten Katastrophe in der NASA-Geschichte, bei der die gesamte Besatzung an Bord den Tod fand. Der Unfall wurde bis heute intensiv erforscht und die technische Ursache – Probleme mit Dichtungen an den Feststoff-Boostern – sind bekannt. Weniger bekannt ist die Information, dass die Besatzung oder zumindest einige Mitglieder die Explosion überlebt haben und möglicherweise die zwei Minuten und 45 Sekunden bis zum tödlichen Aufschlag im Atlantik bei vollem Bewusstsein erlebt haben können. Darauf lässt die Erkenntnis schließen, dass drei der sieben Crew-Mitglieder ihre Sauerstoff-Notversorgung aktiviert hatten. Eine Chance auf Rettung hatten sie allerdings nicht. Einen solchen späten Startabbruch sah das Space-Shuttle-Programm nicht vor, dementsprechend waren auch keine Rettungseinrichtungen vorhanden. In der Geschichte der Space-Shuttles ist ein solcher Vorfall auch weder vorher noch nach der Challenger-Katastrophe jemals vorgekommen. Der Absturz der Columbia am 1. Februar 2003 erfolgte beim Wiedereintritt.
Dennoch ist das Unglück der Challenger typisch für viele Probleme in der politisch geförderten Raumfahrt – zu hohe Erwartungen, zu hoher Kostendruck und eine „wird schon klappen“-Mentalität. Es bleibt zu hoffen, dass der sich gerade entwickelnde Markt für private Raumfahrt nicht die gleichen Fehler macht. Zumindest ein Projekt setzt auf Recycling von teuren Booster-Raketen.
Kategorie: Nachrichten, Technik, Wissenschaft